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Fanclub-Satzung
§ 1 Name des Clubs
1. Der Club führt den Namen
Borchener Jungs 07. Er wurde am 23.Februar 2007 gegründet.
§ 2 Zweck des Clubs
1. Der Zweck der Borchener Jungs 07 ist
es, die Mannschaft des SC Paderborn 07 egal in welcher Liga zu
unterstützen. Neue fußballbegeisterte Leute sollen in
Borchen dazu gewonnen werden.
§ 3 Haftung
1. Der Club haftet nicht für
Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.
2. Der Club haftet auch in keinem Falle
für Schäden, die Personen bei einer beliebigen
Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und
Auswärtsspiele) erleiden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder werden, der männlich ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigen wird die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten benötigt. Mitglieder unter 18 dürfen an sämtlichen Veranstaltungen bis 0:00 Uhr teilnehmen. Frauen in einer "Ehegemeinschaft" können Mitglied der Borchener Jungs 07 werden.
2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den
Fanclub Borchener Jungs 07 erfolgt über einen Aufnahme-Antrag des Fanclubs. Über
die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch einstimmige Wahl. Durch die Aufnahme wird das
Mitglied auf die Satzung verpflichtet.
3. Die Mitgliedschaft wird beendet:
a.) durch schriftlichen Austritt
gegenüber dem Vorstand der Borchener Jungs 07, der nicht
begründet werden muss.
b.) durch Ausschluss bei grobem Verstoß
gegen die Satzung des Clubs oder gegen die Stadionordnung.
4. Der Ausschluss erfolgt durch
Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und
Interessen des Clubs schwer verstoßen hat oder die
Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt.
§ 5 Die Mitglieder-
Jahreshauptversammlung
1. Die Jahreshauptversammlung findet jährlich für alle Mitglieder um den 23. Februar statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Der Vorsitz der
Jahreshauptversammlung obliegt dem Vorstand. Die
Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung
nichts anderes vorschreibt. Eine Änderung der Satzung benötigt
eine 2/3 Mehrheit.
§ 6 Rechte und Pflichten der
Mitglieder
1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur
Teilnahme und Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung sowie zur
Stellung von Anträgen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet,
die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der
Jahreshauptversammlung zu befolgen.
§ 7 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus 5 Personen
(1. Vorsitzender,2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer und Webmaster)
2. Der Vorstand beschließt über
alle Clubangelegenheiten.
3. Er führt die Beschlüsse
der Versammlungen aus.
4. Der Vorstand der Borchener Jungs 07 wird alle 2 Jahre durch die Anwesenden und stimmberechtigten
Mitglieder der Jahreshauptversammlung neu gewählt.
§ 8 Allgemeines
1. Mit der Mitgliedschaft in diesem
Club erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch an, dies
erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend genannten Punkte.
2. Ein Verstoß gegen die Satzung,
insbesondere ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt
umgehend zum Ausschluss aus dem Fanclub.
a.) Das Mitglied erklärt, dass es
nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation,
Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist.
b.) Das Mitglied erklärt, dass
rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen, weder
unterstützt, noch publiziert oder sonst wie von ihm verbreitet
werden.
c.) Das Mitglied erklärt, dass es
sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts),
sowie auf der An- und Abfahrt zum Stadion an die geltenden Regeln und
gesetzlichen Bestimmungen hält.
d.) Das Mitglied hat sich in der
Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet
(Forum, Chat) so zu verhalten, so dass dem Club kein Imageverlust
entsteht.
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