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Fanclub-Satzung


§ 1 Name des Clubs

1. Der Club führt den Namen Borchener Jungs 07. Er wurde am 23.Februar 2007 gegründet.


§ 2 Zweck des Clubs

1. Der Zweck der Borchener Jungs 07 ist es, die Mannschaft des SC Paderborn 07 egal in welcher Liga zu unterstützen. Neue fußballbegeisterte Leute sollen in Borchen dazu gewonnen werden.


§ 3 Haftung

1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.

2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.


§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder werden, der männlich ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigen wird die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten benötigt. Mitglieder unter 18 dürfen an sämtlichen Veranstaltungen bis 0:00 Uhr teilnehmen. Frauen in einer "Ehegemeinschaft" können Mitglied der Borchener Jungs 07 werden.

2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Fanclub Borchener Jungs 07 erfolgt über einen Aufnahme-Antrag des Fanclubs. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch einstimmige Wahl. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.

3. Die Mitgliedschaft wird beendet:

a.) durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand der Borchener Jungs 07, der nicht begründet werden muss.

b.) durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzung des Clubs oder gegen die Stadionordnung.

4. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstoßen hat oder die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt.


§ 5 Die Mitglieder- Jahreshauptversammlung

1. Die Jahreshauptversammlung findet jährlich für alle Mitglieder um den 23. Februar statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Der Vorsitz der Jahreshauptversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine Änderung der Satzung benötigt eine 2/3 Mehrheit.


§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung sowie zur Stellung von Anträgen.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung zu befolgen.


§ 7 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 5 Personen (1. Vorsitzender,2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer und Webmaster)

2. Der Vorstand beschließt über alle Clubangelegenheiten.

3. Er führt die Beschlüsse der Versammlungen aus.

4. Der Vorstand der Borchener Jungs 07 wird alle 2 Jahre durch die Anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder der Jahreshauptversammlung neu gewählt.

§ 8 Allgemeines

1. Mit der Mitgliedschaft in diesem Club erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch an, dies erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend genannten Punkte.

2. Ein Verstoß gegen die Satzung, insbesondere ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt umgehend zum Ausschluss aus dem Fanclub.

a.) Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist.

b.) Das Mitglied erklärt, dass rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen, weder unterstützt, noch publiziert oder sonst wie von ihm verbreitet werden.

c.) Das Mitglied erklärt, dass es sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts), sowie auf der An- und Abfahrt zum Stadion an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen hält.

d.) Das Mitglied hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet (Forum, Chat) so zu verhalten, so dass dem Club kein Imageverlust entsteht.


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